Neue Patientenverfügung:


Präzise formulieren
Neue Patientenverfügung:
Anthony Leopold/Fotolia
Die Bestimmungen der Patientenverfügung werden am besten berücksichtigt, wenn sie klar und konkret formuliert sind

Seit einer Gesetzesänderung im September sind Patientenverfügungen für Ärzte und Betreuer verpflichtend. Die Selbstbestimmung der Patienten bekommt damit ein größeres Gewicht. Wer bei der Patientenverfügung auf die richtigen Inhalte und Formulierungen achtet, stellt sicher, dass im Ernstfall seine Wünsche berücksichtigt werden.

Patientenverfügung gewinnt an Bedeutung

Eine Patientenverfügung legt fest, wie ein Patient medizinisch behandelt wird, wenn er aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht mehr selbst entscheiden kann. Patienten beschließen etwa, ob sie im Ernstfall lebensverlängernde Maßnahmen wünschen oder nicht.

Die Patientenverfügung ist seit der Gesetzesänderung am 1. September 2009 bindender als bisher: Wenn ein Patient seinen Willen nicht mehr äußern kann, müssen sich Ärzte und Betreuer nun in erster Linie nach der Patientenverfügung richten. Die Bestimmungen aus der Patientenverfügung sind damit wichtiger als die Tatsache, wie der Arzt eine Krankheitslage einschätzt. Das schließt ein, dass er unter Umständen das Ziel zurückstellen muss, Leben zu erhalten. Patientenverfügungen haben jetzt zudem eine größere Reichweite. Nun gelten sie auch bei Erkrankungen wie <sondertextlink>29k96|Wachkoma</sondertextlink> und <sondertextlink>13k01|Demenz</sondertextlink>, selbst wenn der Tod zeitlich noch nicht absehbar ist (apotheken.de berichtete).
Darüber können Patienten verfügen
Patienten können für möglicherweise eintretende Krankheitsfälle bereits im Vorfeld festlegen, welche Therapien sie wollen und welche nicht. Über folgende Maßnahmen können sie bestimmen:

  • Lebenserhaltende Maßnahmen wie etwa Organtransplantationen
  • Schmerz- und Symptombehandlung
  • Künstliche Ernährung, künstliche Flüssigkeitszufuhr, künstliche Beatmung
  • Wiederbelebung
  • Dialyse (künstliche Blutwäsche)
  • Antibiotika zur Lebensverlängerung oder zur Schmerzlinderung
  • Blut oder Blutbestandteile zur Lebensverlängerung oder zur Schmerzlinderung

So konkret wie möglich formulieren
Damit die Verfügungen im Ernstfall auch umgesetzt werden, gilt es, sie möglichst eindeutig, klar und konkret zu formulieren. Inhaltlich sollten Patienten folgende wichtige Punkte ansprechen:

  • Die eigenen Wertvorstellungen wie moralische, ethische oder religiöse Überzeugungen
  • Die Situationen, für die die Verfügung gelten soll; dabei möglicherweise eintretende Krankheiten und Krankheitsstadien genau benennen
  • Alle Maßnahmen und Therapien, die der Arzt in den beschriebenen Situationen einsetzen soll
  • Wünsche zum Ort der Behandlung

Ergänzung: Vorsorgevollmacht
Wer nicht mehr in der Lage ist, seinen Wunsch zu äußern, kann durch einen Bevollmächtigten vertreten werden. Dieser sorgt im Ernstfall dafür, dass die Bestimmungen aus der Patientenverfügung berücksichtigt werden. Patienten bestimmen ihren Bevollmächtigten in einer Vorsorgevollmacht. Darin sollten die Befugnisse des Bevollmächtigten genau benannt werden: Einzelne Kompetenzen wie Finanzgeschäfte, Gesundheitsangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmungen etc. sind so klar festgelegt.
Dokumente aktualisieren

Sowohl Patientenverfügungen als auch Vorsorgevollmachten gelten nach dem neuen Gesetz zeitlich unbegrenzt. Dennoch ist es hilfreich, regelmäßig zu überprüfen, ob die einmal festgelegte Verfügung immer noch den eigenen Wünschen entspricht. Patienten können dann die Aktualität mit einem kurzen entsprechenden Hinweis mit Datum und Unterschrift bekunden. Aber auch ein Widerruf oder Änderungen sind jederzeit möglich. Es reicht aus, diese Entscheidungen mündlich zu äußern – etwa gegenüber dem behandelnden Arzt oder nahen Angehörigen.

Auch wenn Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gewissenhaft formuliert sind, treten bei der Anwendung mitunter Probleme auf. Es ist schwierig, im Vorfeld exakte Beschreibungen aller erdenklichen Krankheitssituationen zu leisten. Daher deckt eine Verfügung nicht immer alle möglichen Behandlungswünsche vollständig ab. Wer möchte, kann sich bei der Erstellung von einem Arzt unterstützen lassen. Die Krankenkassen zahlen diese Beratungsleistung allerdings nicht. Es lohnt sich also, die Kosten vorher mit dem Arzt abzusprechen. Auch die Deutsche Hospiz Stiftung bietet telefonische und persönliche Beratung an.

Apothekenverbund


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Telefon: 0541/50 51 90


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